Verbot von fluorhaltigen AFFF-Schaummitteln
Lösungen rund um Rücknahme und Umstellung Ihrer Schaummittel
Das Verwendungsverbot von Schaummitteln mit Perfluoroctansuflonsäure (PFOS) wie AFFF gemäß Richtlinie 2006/122/EG macht die Nutzung und Entsorgung dieser Schaummittel zunehmend zur Herausforderung.
Das BGH-Urteil zur Haftung bei Brandbekämpfung vom 14. Juni 2018 verdeutlicht, wie gegenwärtig das Problem für alle Beteiligten ist.
Im Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg AZ 5-8932.52/23 vom
6. August 2020 wird noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz
von Schaummitteln, welche fluororganische Verbindungen enthalten, seit Juli 2020 verboten ist. Den Feuerwehren wird dringend empfohlen, alle vorrätigen fluorhaltigen Schaummittel bis Ende 2020 einer schadlosen Entsorgung zuzuführen.
Bedingt durch die Nutzungsverbote suchen viele Anwender nach passenden Lösungen.
Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Rücknahme bzw. Umtausch Ihrer fluorhaltigen Schaummittel sowie Umstellung auf fluorfreie Produkte.
Bitte wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an unseren Alexander Ernst,
Tel. 0711/57560-38, E-Mail ae@barth-112.com